Betreung und Beratung von Angehörigen psychisch kranker Familienmitglieder

Angehörige erleben als Erste die Auswirkungen der Erkrankung eines Familienmitgliedes hautnah mit. Gefangen im Netz von Unsicherheit, häufig schlechtem Gewissen wissen Angehörige oft nicht, welche Handlungen und Maßnahmen in einer Krise möglich sind, um den Betroffenen und sich selbst zu unterstützen und zu entlasten. Angehörige lernen besser zu vestehen, warum sich die Betroffenen in bestimmter Art und Weise verhalten und dass sie nicht verantwortlich sind. Ich unterstütze Sie dabei, einen Krisenplan zu erstellen. Sie erfahren Entlastung und behalten Ihre eigene Gesundheit im Blick.

Gesetzliche Betreuung

Als gesetzliche Betreuerin vertrete ich Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder auch dauerhaft nicht selbst regeln können. Die Einrichtung einer Betreuung kann zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt werden. Dann wird erneut überprüft, ob eine endgültige Betreuung notwendig ist. Endgültige Betreuungen werden in aller Regel vom Betreuungsgericht nach sieben Jahren wieder überprüft. Betreuungen können – auf Anregung des Betroffenen oder des Betreuers – jederzeit wieder aufgehoben werden. Die Aufhebung der Betreuung kann beim Betreuungsgericht beantragt werden. Das Gericht ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen, sofern nicht immer wieder Anträge gestellt werden.

Fällt der Grund für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben. Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Die Aufgaben werden vom Betreuungsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Der Betreuer vertritt den Betreuten in diesen Aufgabenkreisen gerichtlich und außergerichtlich (z.B. in persönlichen An­ge­le­gen­hei­ten Ge­sund­heits­sorge, Auf­ent­halts­be­stim­mung, Wohn­ungs­an­ge­legen­hei­ten) sowie in ver­mögens­recht­lich­en An­gelegen­hei­ten (Um­gang mit Bank­en, Ver­sicher­ungen, Kranken­kassen, Renten­trägern, Ver­walt­ung und Ver­wert­ung von Ver­mögen, Beantragung sozialrechtlicher Leistungen, etc.).

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